Titelblatt der ´Dresdner Volkszeitung´ vom 2. März 1933
Verboten!

Polizeipräsidium Dresden.           Dresden, am 2. März 1933.

An den
Verlag der "Dresdner Volkszeitung", Dresden.

Aufgrund von § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. Februar 1933 zum Schutze von Volk und Staat   wird auf Ver- langen des Herrn Reichsministers des Innern hiermit die


        Dresdner Volkszeitung

auf die Dauer   von einer Woche,   und   zwar vom 3. bis einschließlich 9, März 1933

verboten.

Polizeipräsidium Dresden.
i. A. (gez.) Dr. Pfotenhauer.

Dieses Verbot bezieht sich auch auf die "Freitaler", "Freiberger" und "Pirnaer Volkszeitung"

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