Stein vor Karl´s Erlebnishof in Rövershagen bei Rostock
Nach
deutschem Schuldrecht
handelt es sich bei einem Kaufvertrag
um einen gesetzlich normierten Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer.
Darin bekunden beide Parteien ihren Willen zum Vertragsabschluss.
Der Verkäufer garantiert die Übereignung einer Kaufsache an den Käufer
sowie die Lieferung. Der Käufer steht im Gegenzug in der Pflicht, die
Kaufsache abzunehmen und den ausgemachten Preis dafür fristgerecht zu zahlen.
Der Kaufvertrag ist im Rechtsleben das häufigste Umsatzgeschäft und
fester Bestandteil eines seriösen Geschäftes.
Doch bevor es dazu kommt, muss zunächst ein Kunde gewonnen werden,
der Interesse am angebotenen Produkt hat. Dafür muss er zunächst über
dessen Existenz in Kenntnis gesetzt und anschließend von dessen Qualitäten
überzeugt werden. Das kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Am gängigsten ist
Werbung
in Digital- und Printmedien, z. B. Fernseh-, Radio-, Plakat- oder Flyer-Werbung.
In letzter Zeit hat Social Media einen großen Stellenwert in der Werbebranche
eingenommen. Unternehmen stecken viel Mühe in das
Webdesign
ihres Internetauftritts und sind auf Facebook, Twitter usw. vertreten.
Unternehmen pflegen den Kontakt
zu ihren Kunden auf unterschiedliche Art und Weise.
So treten sie u. a. während Messen, Seminaren oder Workshops
mit ihnen in Kontakt und stellen neue Produkte oder
Dienstleistungen vor oder beraten Interessenten. Für die erste Kontaktaufnahme
kann es sinnvoll sein, wenn der Verkäufer
Präsentationsmappen als Werbeträger
nutzt. Solche können kostengünstig ab einer bestimmten Stückzahl bei Anbietern
wie Schlender bestellt werden, auf Wunsch auch individualisiert. Mit ihrer Hilfe
bekommt der Kunde erste Eindrücke über die Angebote und einen Überblick.
Visitenkarten sind oftmals das Aushängeschild eines Verkäufers, weshalb diese
sorgfältig gestaltet werden sollten. Entscheidet sich der Kunde erst später zum Kauf,
weiß er so, wie er den Verkäufer erreichen kann und ein Geschäft zustande kommt.
Im Kaufvertrag kann eine Garantie festgehalten werden, sodass der Käufer abgesichert
ist, falls das von ihm gekaufte Produkt innerhalb einer festgelegten Zeit ohne
Fremdeinwirkung kaputt geht oder Mängel aufweist.
Handlungsbereich F
Der Kaufvertrag
1 Die rechtlichen Grundlagen für das Wirtschaftssystem
1.1 Die Rechtsnormen und die Rechtsordnung
1.2 Die Voraussetzungen für den Abschluss von Rechtsgeschäften
1.2.1 Die Rechtssubjekte und die Rechtsobjekte
1.2.2 Die Rechtsfähigkeit
1.2.3 Die Geschäftsfähigkeit
1.2.4 Das Eigentum und der Besitz
1.3 Das Zustandekommen von Rechtsgeschäften
1.3.1 Die Willenserklärungen
1.3.2 Die Arten von Rechtsgeschäften
1.3.3 Die Formvorschriften für Rechtsgeschäfte
1.3.4 Die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften
1.3.5 Die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften
1.4 Die Vertragsarten
1.4.1 Die Überlassungsverträge
1.4.2 Die Betätigungsverträge
2 Der Kaufvertrag
2.1 Die Anfrage
2.2 Das Angebot
2.3 Die Bestellung
2.4 Die Auftragsbestätigung
2.5 Der Abschluss eines Kaufvertrages
2.6 Das Erstellen einer Rechnung
2.7 Die Arten von Kaufverträgen
2.8 Die Störungen beim Erfüllen eines Kaufvertrages
2.8.1 Der Sachmangel
2.8.2 Der Lieferungsverzug
2.8.3 Der Zahlungsverzug
3 Die Kalkulation
3.1 Das Kalkulationsschema - die Vorwärtskalkulation
das Kalkulationsschema
Überblick
3.2 Das Kalkulationsschema - die Rückwärtskalkulation
3.3 Das Kalkulationsschema - die Differenzkalkulation
3.4 Die Handelsspanne
4 Die Kundenarten
4.1 Die Körpersprache
4.2 Die Kundentypen
4.3 Die Verhaltensregeln für den Verkäufer
Schlechter Service
-->
Artikel