Die Zeitschrift "Typographia" veröffentlicht in ihren ersten beiden Ausgaben
am 1. und 8. August 1846 den kompletten Wortlaut einer Petition
der Leipziger Buchdruckergesellen an die hohe Ständeversammlung des Königreichs Sachsen.
... das von der Willkür abhängige Verhältnis der übrigen (Prinzipale muss)
um so gerechtere Bedenken erregen, als durch wirkliche Vorkommnisse,
welche namhaft zu machen hier nicht der Ort sein dürfte,
die größten Bedrückungen und Ungerechtigkeiten gegen viele von uns ausgeübt worden sind.
Es haben nämlich einige Prinzipale im Bewusstsein, dass die Existenz der von ihnen
beschäftigten Gehilfen lediglich von ihnen abhängt, dieselben moralisch und physisch
gezwungen, sich Einrichtungen und Anordnungen zu fügen, welche die Buchdruckergehilfen
in die traurigste Lage versetzen und Veranlassung und nächste Ursache zu den
verschiedenartigsten Übelständen geworden sind.
Zu diesen Einrichtungen gehört vorzüglich die, dass dem Arbeiter das während der Woche
verdiente Arbeitslohn teilweise vorenthalten, und ihm völlig nach Willkür erst
nach mehreren Wochen, Monaten, ja sogar erst nach vierteljähriger oder noch längerer
Arbeit, das sauer Verdiente zuteil wird. Während dieser langen Frist empfangen
die Arbeiter unter dem Namen Kostgeld wöchentlich eine Reichsmark 10 Nickelgroschen,
eine Reichsmark 15 Nickelgroschen, höchstens zwei Reichsmark. Dadurch wird der Arbeiter,
außer dass ihm ein Teil seines Lohnes entzogen bleibt, auch insofern noch
in wesentlichen Nachteil gestellt, als er, wenn er nach dem Vierteljahresschluss
in eine Offizin eintritt, das ganze nächste Vierteljahr nicht weiß, welcher Lohn
ihm für seine Arbeit zuteil werden wird. ...